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Ruhestörende Arbeiten in Lauf an der Pegnitz

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Ruhestörende Arbeiten können, außer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden. Musikinstrumente oder Lautsprecher dürfen bis 22:00 Uhr so laut betrieben werden, dass sie die Nachbarn stören können.
Bis 2014 waren ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten für Privatpersonen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr in Wohngebieten nicht erlaubt. Gewerbliche Landschafts- und Gartenpfleger sowie Handwerker unterlagen diese Beschränkung nicht und durften schon immer mittags durcharbeiten.

2014 wurde diese Verordnung vom Stadtrat aufgehoben, sodass jeder ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt kann.

Beschlussvorlage der Stadt Lauf vom 17.07.2014 und 24.07.2014

Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 24.07.2014 (TOP 9)