Ruhestörende Arbeiten können, außer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden. Musikinstrumente oder Lautsprecher dürfen bis 22:00 Uhr so laut betrieben werden, dass sie die Nachbarn stören können.
Bis 2014 waren ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten für Privatpersonen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr in Wohngebieten nicht erlaubt. Gewerbliche Landschafts- und Gartenpfleger unterlagen diese Beschränkung nicht und durften schon immer mittags durcharbeiten.
2014 wurde diese Verordnung vom Stadtrat aufgehoben, sodass jeder ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt kann.
Beschlussvorlage der Stadt Lauf vom 17.07.2014 und 24.07.2014